Nutzungsbedingungen

Verbindliche Regeln für die Nutzung von LexVault

Diese Bedingungen regeln den Zugang zur Kanzleisoftware, die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie die Grenzen unserer Verantwortung.

§ 1 Geltungsbereich

Gegenstand der Vereinbarung

Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Funktionen der Plattform LexVault, einschließlich Dokumentenmanagement, Fristenverwaltung und Mandantenakten. Mit der Registrierung erkennt der Nutzer diese Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung an.

§ 2 Leistungsumfang

Bereitgestellte Funktionen

LexVault stellt Werkzeuge zur digitalen Aktenführung, Terminplanung und Fristenüberwachung bereit. Die Software ersetzt keine anwaltliche Beratung oder rechtliche Prüfung im Einzelfall. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Dokumente verbleibt beim Nutzer.

§ 3 Pflichten der Nutzer

Sorgfalt und Zugangsdaten

Der Nutzer verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten keinen Zugriff zu gewähren. Änderungen an Mandantenakten sind auf Richtigkeit zu prüfen. Verstöße gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten liegen in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.

§ 4 Haftungsgrenzen

Begrenzung der Verantwortung

Wir übernehmen keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Verfügbarkeit der Plattform wird ohne Gewähr auf unterbrechungsfreien Betrieb zugesichert; Wartungsfenster bleiben vorbehalten.

§ 5 Beendigung

Kündigung und Sperrung

Der Nutzer kann die Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Wir behalten uns vor, den Zugang bei schwerwiegenden Vertragsverstößen, etwa unbefugter Weitergabe von Mandantendaten, mit sofortiger Wirkung zu sperren.

§ 6 Änderungen

Anpassung der Bedingungen

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Ein Widerspruch berechtigt zur außerordentlichen Kündigung.

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